- Für junge Familien
- Maximal 12.000 Euro pro Kind
Baukindergeld
Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes.
So funktioniert's
Sie sind in Ihre eigenen vier Wände eingezogen oder haben es noch vor? Dann können Sie vom Baukindergeld profitieren. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Jetzt beantragen
Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen eine solide Baufinanzierung mit Zinsvorteil speziell für Familien an, die Baukindergeld nutzen.
Die Eckdaten
- Förderung: maximal 12.000 Euro pro Kind1
- gültig für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen2, die vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt wurden
- Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen der Familie darf 75.000 Euro3 nicht überschreiten. Es gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind.
- Anspruchsberechtigt sind Eltern mit minderjährigen Kindern, die Kindergeld beziehen und im geschaffenen Wohneigentum wohnen.
Beispiel
Julia und Tobias Jung wollen sich ihren langersehnten Traum erfüllen und mit ihren zwei Kindern Max und Lena ein Haus im Grünen kaufen. Kaum haben sie das Passende gefunden, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Die Kalkulation zeigt: Familie Jung kann sich das Haus tatsächlich leisten, aber eine Entlastung bei den monatlichen Kreditraten wäre hilfreich.
So wie der Familie Jung geht es vielen Familien in Deutschland. Daher bieten die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Förderung an. Das Baukindergeld ist ein Zuschuss für Familien, Paare mit Kindern und Alleinerziehende – mit dem Ziel, Wohneigentum bilden zu können.
Eine gute Sache für Familie Jung, die das Baukindergeld auch beantragen will. Zuerst regeln sie den Kaufvertrag und kümmern sich dann um den Umzug. Nach dem Einzug stellt Julia Jung gleich einen Antrag über das KfW-Zuschussportal. Dann lädt sie die notwendigen Nachweise hoch. Schon bald kann sich Familie Jung über 2.400 Euro freuen, die dann jährlich ausgezahlt werden, insgesamt 10 Jahre lang. Damit erhält Familie Jung insgesamt 24.000 Euro als Zuschuss für ihr Wohnglück4.
Häufige Fragen zum Baukindergeld
- Was wird gefördert?
- Wer wird gefördert?
- Welche Konditionen erhalten Sie?
- Wie funktioniert eigentlich alles?
- Und welche Formulare brauchen Sie?
Hier finden Sie schnell Antworten auf diese und viele weitere Fragen.
1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen; bei Berechtigung.
2 Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die
Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1.
Januar 2018 begonnen werden durfte.
3 Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der zwei Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig
nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.
4 vgl. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-
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