Kirchensteuer auf Zinserträge

Banken führen Kirchensteuer per Gesetz automatisch ab

VR-Bank Mittelsachsen eG

Ab 2015 brauchen Sie sich um Ihren Kirchensteueranteil auf Zinserträge nicht mehr zu kümmern.
Ihre VR-Bank Mittelsachsen eG führt die Kirchensteuer auf Ihre Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt für Sie ab.

Sperrvermerk einrichten

Wer nicht möchte, dass das Bundeszentralamt für Steuern einer Bank die Religionszugehörigkeit mitteilt, kann bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einen Sperrvermerk eintragen lassen. Dieser gilt unbegrenzt bis zum Widerruf. Den Sperrvermerk müssen Sie unter Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer (IdNr.) schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen. Anschließend wird ein entsprechender Sperrvermerk eingerichtet, sodass die Bank Ihre Religionszugehörigkeit nicht mehr abrufen kann. Das Bundeszentralamt ist verpflichtet, bei einem solchen Sperrvermerk alle anfragenden Banken, Kreditinstitute sowie Versicherungen mit Namen und Anschrift an das zuständige Finanzamt zu melden. Die Kirchensteuerpflichtigen müssen in diesem Fall die Kirchensteuer weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.