Ertragsschaden-Versicherung

Ihr Schutz vor finanziellen Einbußen bei größeren Tierbeständen

Seuchenprophylaxe auf dem eigenen Hof ist wichtig. Wenn es doch einmal in Ihrer Nähe zu einem Seuchenausbruch kommt, übernimmt die Ertragsschaden-Versicherung den finanziellen Ausfall, sollte Ihr Zucht- oder Mastbetrieb eine Zeit lang mit einem Vermarktungsverbot belegt werden.

Wählen Sie die Versicherung, die zu Ihrem Betrieb passt

Ertragsschaden-Versicherung mit Basis- oder Premiumdeckung

Die Ertragsschaden-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter. Sie wird in zwei Kategorien angeboten: Entscheiden Sie sich mit der Basisabdeckung für eine Mindestabsicherung bei anzeigepflichtigen Tierseuchen und Unfällen im Tierbestand oder mit der Premiumabdeckung für eine weiterreichende Versicherung Ihres Betriebes, die beispielsweise auch bei übertragbaren Tierkrankheiten greift.

Zusätzliche Optionen

Sie können beide Varianten erweitern. Auf Wunsch schützt Sie die R+V-Ertragsschaden-Versicherung zum Beispiel zusätzlich in folgenden Fällen:

  • bei Kontamination durch Schadstoffe oder Kontaminationsverdacht,
  • bei der Absicherung eines definierten Gesundheitsstatus und
  • bei Verbot einer Freilandhaltung durch behördliche Anordnung.

Absicherung im Schadensfall

Die R+V hilft Ihnen mit …

  • schnellen Zahlungen im Schadensfall,
  • Abschlagszahlungen bereits während des laufenden Schadensgeschehens und
  • dem Know-how von Experten, die aus der Landwirtschaft kommen.

Weitere Vorteile

  • Automatische Mitversicherung neuer Seuchen im Tiergesundheitsgesetz
  • Absicherung bei indirekter Betroffenheit, zum Beispiel durch gesperrte Zuliefer- oder Abnahmebetriebe
  • Reduktion des Selbstbehaltes nach fünf schadensfreien Jahren
  • Keine Wartezeit bei Bestandsaufstockungen

Leistungsmerkmale und Nachlassmöglichkeiten im Überblick

Leistungsmerkmale der R+V-Ertragsschaden-Versicherung

Leistungsmerkmale Rind Schwein Geflügel
Basis Premium Basis Premium Basis Premium
Absicherung Freilandhaltung Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Absicherung eines definierten Gesundheitsstatus o o Nein o o o
Absicherung Weiterverarbeitung / Ab-Hof-Vermarktung o o o o o o
Anzeigepflichtige Tierseuchen Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Haftzeitverlängerung bis zu 24 Monate o o o o o o
Hitzeschäden Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Indirekte Betroffenheit Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Keine Wartezeit bei Aufstockungen Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Kontaminationsdeckung o Ja o o o o
Leistungspflicht bei MKS und TBC Ja Ja Nein Nein Nein Nein
Milchkasko Ja Ja Nein Nein Nein Nein
Selbstbehalt Aufteilung auf Produktionsverfahren Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Selbstbehalt Reduzierung bei Schadenfreiheit Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Übertragbare Tierkrankheiten Nein Ja Nein Ja Nein Ja
Unfall Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Unterversicherungsverzicht Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Veränderungsrisiko bei Tierseuchen Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Vorsorge bei Bestandserhöhungen Ja Ja Ja Ja Ja Ja

Immer versichert      o Versicherbar gegen Mehrbeitrag     Nicht versicherbar

Nachlassmöglichkeiten

Leistungsmerkmale Rind Schwein Geflügel
Basis Premium Basis Premium Basis Premium
Blitzschutzeinrichtung (Hähnchenmast) Nein Nein Nein Nein Ja Ja
Bündelrabatt Ernteversicherung (Vereinigte Hagel) Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Bündelrabatt R+V-AgrarPolice Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Dreijährige Laufzeit Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Erhöhung Selbstbehalt Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Verschiedene Produktionsverfahren Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Wasservernebelungsanlagen (Hähnchenmast) Nein Nein Nein Nein Ja Ja

Nachlass ist möglich      Nachlass ist nicht möglich

Häufige Fragen zur Ertragsschaden-Versicherung

Wie werden die Schadenspositionen berechnet?

Es gibt keine Pauschalbewertung, sondern die Positionen werden im Schadensfall anhand Ihrer konkreten Betriebsdaten berechnet. Bei der Entschädigung wird der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Nach fünf schadenfreien Jahren reduziert sich der Selbstbehalt.

Wie lange dauert die Haftungszeit?

Produktionsunterbrechungen durch Sperrmaßnahmen oder Bestandserkrankungen können länger dauern. Daher haftet die Ertragsschaden-Versicherung der R+V zwölf Monate lang. Auf Wunsch ist die Haftungszeit auf 18 oder 24 Monate verlängerbar.

Welche Tierhaltungsvarianten werden abgedeckt?

Das Versicherungsangebot gilt für alle Tierhaltungsvarianten bei Rind, Schwein und Geflügel.

  • Rind: Färsenaufzucht, Fresseraufzucht, Milcherzeugung, Mutter- bzw. Ammenkuhhaltung, Rindermast und Zuchtbullenaufzucht
  • Schwein: Babyferkelproduktion, Ferkelaufzucht, Ferkelproduktion, Jungsauenaufzucht, Schweinemast und Zuchteberaufzucht
  • Geflügel: Aufzucht von Legehennen, Elterntiere bzw. Bruteier, Hähnchenmast, Legehennen bzw. Konsumeier und Putenmast